|
Lärmschutz mit Kompetenz:
Zunächst fanden alle die Vuvuzela lustig. Bei der Fußball-WM in Südafrika empfanden die meisten Fans sie dann als eher nervig. Profis, die gewohnt sind, unter Lärmbelastung zu arbeiten, wissen jedoch – sie sind hochgefährlich. Denn die Fan-Tröte erreicht im Abstand von einem Meter einen Schalldruckpegel von 120 dB, am Schalltrichter sogar von 131 dB. Ohne Gehörschutz sind irreparable Hörschäden programmiert. Ab 135 dB reicht dafür schon eine einmalige kurze Lärmbelastung.
Foto (Vuvuzela)
Profis empfehlen: sicher Hören mit Gehörschutz.
Im Berufsleben sind Arbeitgeber schon ab einem Grenzwert von 85 dB verpflichtet, ihren Mitarbeitern einen geeigneten Hörschutz zur Verfügung zu stellen, sie über die Gefahren zu unterweisen und arbeitsmedizinische Vorsorge anzubieten. Die „Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung“ (Lärm-VibrationsArbSchV) ist nationales Recht. Für seine Umsetzung gibt es eine Reihe ganz unterscheidlicher Schutzausrüstungen – vom einfachen Ohrenstöpsel bis zur individuell an den Gehörgang angepassten Otoplastik, und vom einfachen Kapselgehörschutz bis zum High-Tech-Gerät mit Geräuschfilter und Funkgerät für ungestörte Kommunikation.
Wir, der Technische Handel hat nicht nur das volle Sortiment, sondern auch die kompetenten Fachberater, die für jede Art der Lärmemission die perfekt passende Persönliche Schutzausrüstung empfehlen.
„Wir haben was gegen Lärm!”
|